LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 09.11.2011
L 7 KA 60/08
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 27.02.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 79 KA 317/05

LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 09.11.2011 (L 7 KA 60/08) - DRsp Nr. 2012/3664

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.11.2011 - Aktenzeichen L 7 KA 60/08

DRsp Nr. 2012/3664

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 27. Februar 2008 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über den Widerruf von Abrechnungsgenehmigungen zur Durchführung krankenhausersetzender ambulanter Operationen bzw. Anästhesien.

Der Kläger ist Facharzt für Innere Medizin und für Anästhesiologie. Er ist seit 1. April 1998 als Arzt für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung vertragsärztlich zugelassen und nimmt an der hausärztlichen Versorgung teil. Seit dem 1. Mai 2004 arbeitet er in einer Praxisgemeinschaft mit dem Zahnarzt Dr. C; die Zahnarztpraxis ist nach ihrer Selbstdarstellung im Internet (http://www.) auf die stressfreie Behandlung von Angstpatienten im Tiefschlaf (Vollnarkose) spezialisiert.