Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 5. Juni 2007 sowie der Bescheid der Beklagten vom 8. März 2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15. Dezember 2005 aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 2.323,20 Euro zu erstatten.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin für beide Rechtszüge. Im Übrigen sind keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt Kostenerstattung in Höhe von 2.323,20 Euro.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|