Das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 8. Mai 2012 wird geändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger insgesamt 253,26 € nebst Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozent über dem Basiszinssatz aus einem Teilbetrag von 110,00 € seit dem 11. Oktober 2009, von 98,84 € seit dem 28. November 2007 und von 44,42 € seit dem 9. Januar 2008 und weitere 46,41 € an die Klägerin zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 3/4 und die Klägerin zu 1/4.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin, ein Krankentransportunternehmen, begehrt von der Beklagten die Vergütung verschiedener Krankentransporte.
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