Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 27. August 2010 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Gewährung eines Ausbildungsbonus (AB) für die Einstellung des von ihr zum Bürokaufmann ausgebildeten P S (S.).
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