LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 08.04.2009
L 3 U 527/08
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 13.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 25 U 565/08

LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 08.04.2009 (L 3 U 527/08) - DRsp Nr. 2009/14075

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.04.2009 - Aktenzeichen L 3 U 527/08

DRsp Nr. 2009/14075

Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 13. Juni 2008 aufgehoben. Es wird festgestellt, dass der ursprünglich unter dem Aktenzeichen S 25 U 962/07 beim Sozialgericht Berlin geführte Rechtsstreit nicht durch Erklärung des Klägers vom 17. März 2008 erledigt ist.

Der Rechtsstreit wird zur erneuten Entscheidung an das Sozialgericht Berlin zurückverwiesen.

Die Entscheidung über die Kosten des Klage- und Berufungsverfahrens bleibt der endgültigen Entscheidung in der Hauptsache vorbehalten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Streitig ist die Gewährung von - weiteren - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.