LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 05.03.2009
L 27 R 1769/05
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 10.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 5 RA 6713/03

LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 05.03.2009 (L 27 R 1769/05) - DRsp Nr. 2009/8549

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.03.2009 - Aktenzeichen L 27 R 1769/05

DRsp Nr. 2009/8549

Auf die Berufung der Kläger wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 10. August 2005 aufgehoben und die Beklagte unter Aufhebung ihres Bescheids vom 10. Juni 2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 2. September 2003 verurteilt, den Klägern als Rechtsnachfolgern der verstorbenen S E vom 1. November 2001 bis zum 25. Januar 2006 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu gewähren. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Beklagte hat den Klägern die außergerichtlichen Kosten des gesamten Verfahrens zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Kläger begehren als Rechtsnachfolger der 1956 geborenen und 2006 verstorbenen S E (Verstorbene) von der Beklagten die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung.