LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 05.03.2009
L 15 SO 262/07
Vorinstanzen:
SG Cottbus, vom 17.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 20 SO 16/06

LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 05.03.2009 (L 15 SO 262/07) - DRsp Nr. 2010/19275

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.03.2009 - Aktenzeichen L 15 SO 262/07

DRsp Nr. 2010/19275

Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 17. August 2007 und der Bescheid des Beklagten vom 04. Oktober 2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17. Januar 2006 aufgehoben.

Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger als Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Hilfen zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges zu gewähren, das zu seiner Beförderung im Pflegerollstuhl geeignet ist.

Der Beklagte hat dem Kläger dessen außergerichtliche Kosten für beide Rechtszüge zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand: