Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 14. Dezember 2009 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Gewährung von weiterem Pflegegeld.
Die 1951 geborene Klägerin ist die Witwe des 1944 geborenen und 2008 verstorbenen Versicherten K K. Bei dem Versicherten waren aufgrund Bescheides der Beklagten vom 24. April 1998 Veränderungen der Pleura (Brustfell) als Folge einer beruflich bedingten Asbeststaubeinwirkung - Berufskrankheit (BK) Nr. 4103 der Anlage (1) zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) - anerkannt.
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