Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat auch die außergerichtlichen Kosten des Klägers für das Berufungsverfahren zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit zwischen den Beteiligten ist, ob ein Darlehen zur Gründung eines selbständigen Gewerbes als Einkommen beziehungsweise Vermögen zum Wegfall des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II führt.
Der 1973 Kläger bezog seit 1. Januar 2005 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) von der Beklagten. Mit Darlehensverträgen vom 1. Juni 2007 mit Frau R M und vom 5. Juni 2007 mit der D Bank gewährten diese dem Kläger jeweils Darlehen von 25.000,00 EUR.
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