Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 24. Oktober 2013 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
Die zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg. Der Beschluss des Sozialgerichts erweist sich als zutreffend.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|