Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 16. April 2009 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 8.655,77 Euro festgesetzt.
I. Die Antragstellerin begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen einen Bescheid der Antragsgegnerin, mit dem Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung gefordert werden.
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