Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 15. Juli 2013 wird zugelassen.
Die form- und fristgerecht eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts vom 15. Juli 2013, mit dem die Berufung nicht zugelassen worden ist, ist zulässig und begründet.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|