Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 27. März 2009 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I. Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Gewährung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
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