Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 14. September 2005 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten um die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung.
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