LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 22.10.2009
L 7 KA 34/09 B ER
Vorinstanzen:
SG Potsdam, vom 17.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KA 187/08

LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 22.10.2009 (L 7 KA 34/09 B ER) - DRsp Nr. 2009/28511

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.10.2009 - Aktenzeichen L 7 KA 34/09 B ER

DRsp Nr. 2009/28511

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Potsdam vom 17. Februar 2009 wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Verfahrensgegenstandes wird auf 12.831,12 € festgesetzt.

Gründe:

I. Die Antragstellerin nahm bis zum 21. März 2007 als praktische Ärztin an der vertragsärztlichen Versorgung im Lande Brandenburg teil. Wegen der Überschreitung von Richtgrößen setzte der Beschwerdeausschuss mit zwei Bescheiden vom 20. September 2006 für das Kalenderjahr 2001 einen Regress in Höhe von 76.533,32 € und für das Kalenderjahr 2002 einen in Höhe von 134.574,71 € fest. Hiergegen erhob sie Klagen zum Sozialgericht Potsdam (Aktenzeichen S 1 KA 217/06 und S 1 KA 226/06), über die noch nicht entschieden ist.