Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 31. Oktober 2008 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I. Der Kläger begehrt höhere Altersrente (AR) unter Berücksichtigung einer weiteren Beitragszeit vom 13. November 1984 bis 03. Oktober 1985.
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