Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 10. Oktober 2012 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I. Streitig ist die Gewährung von Altersrente (AR) für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute für die Zeit ab 1. Juni 2010.
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