LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 16.06.2011
L 27 P 14/11 B ER
Vorinstanzen:
SG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen S 111 P 550/10 ER

LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 16.06.2011 (L 27 P 14/11 B ER) - DRsp Nr. 2011/16133

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2011 - Aktenzeichen L 27 P 14/11 B ER

DRsp Nr. 2011/16133

Die Beteiligten haben die Kosten des gesamten Verfahrens jeweils zur Hälfte zu tragen.

Der Wert des Verfahrensgegenstandes wird auf für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- € festgesetzt.

Gründe:

I. Die Beteiligten stritten in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes darüber, ob die Antragsgegnerin berechtigt ist, in ihrem über das Internet verbreiteten Pflegeheim-Navigator bestimmte Informationen über das Pflegeheim "D" (nachfolgend D. genannt) zu verbreiten.

Die Antragstellerin betreibt insgesamt 6 stationäre Pflegeeinrichtungen, zu denen auch vorgenanntes Pflegeheim zählt. Am 3. Mai 2010 führte der MDK in der Pflegeeinrichtung D. eine Qualitätsprüfung durch. Die Ergebnisse dieser Prüfung wurden in einem Transparenzbericht veröffentlicht. Auf der Internetseite www.aok.pflegeheimnavigator.de, die vom Bundesverband der Antragsgegnerin betrieben wird, konnten über den Transparenzbericht hinaus über eine Sortierung u. a. nach den Kriterien

"Dekubitus - wird Dekubitus vermieden?

Kontraktur - werden Kontrakturen vermieden?"

Erkenntnisse über die Bewertung der Pflegeeinrichtung D. gewonnen werden und die Bewertung im Sinne einer Rangfolge mit anderen abrufbaren Pflegeeinrichtungen verglichen werden. Vorgenannte Kriterien bewertete die Antragsgegnerin dabei im Falle der Pflegeeinrichtung D. mit der Note "5,0" "mangelhaft".