Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 04. August 2009 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I. Der Kläger begehrt die Neubescheidung seines Antrages auf Förderung einer Bildungsmaßnahme zum Physiotherapeuten.
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