LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 15.03.2011
L 27 P 75/10 B ER
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 01.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 111 P 472/10 ER

LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 15.03.2011 (L 27 P 75/10 B ER) - DRsp Nr. 2011/6495

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.03.2011 - Aktenzeichen L 27 P 75/10 B ER

DRsp Nr. 2011/6495

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 1. November 2010 geändert.

Die Antragsgegner werden im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Veröffentlichung der Ergebnisse der die Antragstellerin betreffenden Qualitätsprüfung vom 7. Juni 2010 im Internet unter www.pflegelotse.de unverzüglich zu beseitigen.

Den Antragsgegnern wird vorläufig untersagt, die Ergebnisse der die Antragstellerin betreffenden Qualitätsprüfung vom 7. Juni 2010 bis zum Ablauf des 15. November 2011, längstens bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens über die bei dem Sozialgericht Berlin am 7. September 2010 erhobene Klage weiter zu veröffentlichen.

Im Übrigen wird der Antrag der Antragstellerin zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens vor dem Sozialgericht Berlin haben die Antragstellerin und die Antragsgegner als Gesamtschuldner je zur Hälfte zu tragen.

Die Kosten des Verfahrens vor dem Landessozialgericht Berlin haben die Antragstellerin zu 1/3 und die Antragsgegner als Gesamtschuldner zu 2/3 zu tragen.

Der Wert des Verfahrensgegenstandes wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht Berlin auf 10.000 € und für das Verfahren vor dem Landessozialgericht Berlin auf 15.000 € festgesetzt.

Gründe: