LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 14.03.2013
L 27 R 818/12 B ER
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 20.09.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 9 R 1659/12

LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 14.03.2013 (L 27 R 818/12 B ER) - DRsp Nr. 2013/13998

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.03.2013 - Aktenzeichen L 27 R 818/12 B ER

DRsp Nr. 2013/13998

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 20. September 2012 wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

Gründe:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts, mit der er im Wege des einstweiligen Rechtschutzes die Zusage zur Übernahme der vollen Kosten gegenüber der Firma G Hörakustik für die beidseitige Versorgung mit Hörgeräten des Typs Ambra microP Palladium/schwarz (70) begehrt, ist zulässig, jedoch unbegründet.