Der Antrag auf Ergänzung des Senatsbeschlusses vom 13. Juni 2007 wird zurückgewiesen.
Der Senat hat der Klägerin auf ihre Beschwerde mit Beschluss vom 13. Juni 2007 (L 6 B 713/07 B PKH) für die Durchführung des Klageverfahrens vor dem Sozialgericht (
Mit Schreiben vom 02. Februar 2011 hat die Klägerin nunmehr sinngemäß (unter Bezugnahme auf Landessozialgericht [LSG] Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06. August 2007 - L 3 B 307/06 AS, juris) beantragt, den Senatsbeschluss vom 13. Juni 2007 um eine Kostengrundentscheidung zu ergänzen und ihre außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens der Staatskasse aufzuerlegen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|