Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 05. Mai 2010 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I. Streitig ist die Gewährung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit.
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