LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 10.08.2011
L 3 R 569/10
Vorinstanzen:
SG Cottbus, vom 05.05.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 6 R 684/08

LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 10.08.2011 (L 3 R 569/10) - DRsp Nr. 2011/16157

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.08.2011 - Aktenzeichen L 3 R 569/10

DRsp Nr. 2011/16157

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 05. Mai 2010 wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe:

I. Streitig ist die Gewährung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit.