LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 08.07.2008
L 7 B 74/08 KA ER
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 08.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 79 KA 977/06

LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 08.07.2008 (L 7 B 74/08 KA ER) - DRsp Nr. 2009/20224

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.07.2008 - Aktenzeichen L 7 B 74/08 KA ER

DRsp Nr. 2009/20224

Der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 8. Juli 2008 wird geändert:

Die aufschiebende Wirkung der Klage des Beschwerdeführers wird im Hinblick auf § 7 Abs. 1 des durch die Entscheidung des Antragsgegners vom 15. September 2006 festgesetzten AOP-Vertrages angeordnet.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer und die Beigeladenen zu 3) bis 8) einerseits und der Antragsgegner sowie die Beigeladenen zu 1) und 2) andererseits tragen die Kosten des Verfahrens jeweils gesamtschuldnerisch zu ½.

Der Wert des Verfahrensgegenstandes wird auf 1,25 Mio. Euro festgesetzt.

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Schiedsspruch des Antragsgegners vom 15. September 2006, durch den der Vertrag nach § 115 b Abs. 1 Sozialgesetzbuch/Fünftes Buch (SGB V) - Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus - (AOP-Vertrag) unter Anordnung der sofortigen Vollziehung festgesetzt worden ist.