LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 07.05.2013
L 24 KA 17/13 B
Vorinstanzen:
SG Potsdam, vom 20.12.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KA 7/12

LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 07.05.2013 (L 24 KA 17/13 B) - DRsp Nr. 2013/15250

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.05.2013 - Aktenzeichen L 24 KA 17/13 B

DRsp Nr. 2013/15250

Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts Potsdam vom 20. Dezember 2012 geändert.

Der Streitwert wird auf 1250,00 EUR festgesetzt.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Kosten dieses Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Gründe:

Die nach §§ 68 Abs. 1 Sätze 1 und 3, 63 Abs. 3 Satz 2 Gerichtskostengesetz (GKG) zulässige Beschwerde ist teilweise begründet.