LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 07.01.2011
L 2 U 602/08
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 08.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 25 U 2/08

LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 07.01.2011 (L 2 U 602/08) - DRsp Nr. 2011/3333

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.01.2011 - Aktenzeichen L 2 U 602/08

DRsp Nr. 2011/3333

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 08. September 2008 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

Der Streitwert wird auf 15 000,00 € festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe:

I. Die Klägerin begehrt die Zuordnung zu einer anderen Gefahrtarifstelle.

Bei der Klägerin handelt es sich um ein Unternehmen, das die Organisation und die Durchführung des Ordnungsdienstes sowie die Betreuung von Veranstaltungen jeglicher Art zum Gegenstand hat, wie sich aus ihrer Selbstauskunft vom 28. Februar 2002 ergibt.

Mit Bescheid vom 27. Juni 2007 veranlagte die Beklagte die Klägerin für die Zeit ab 01. Januar 2007 zu der Gefahrtarifstelle 10 "Wach- und Sicherheitsunternehmen" mit der Gefahrklasse 3,57.

Dieser Gefahrtarif sieht u. a. - soweit im vorliegenden Fall von Interesse - folgende Gefahrtarifstellen vor:

Gefahrtarifstelle Unternehmensart Gefahrklasse
10 Wach- und Sicherheitsunternehmen 3,57
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29 Veranstaltungsunternehmen 1,68