Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner hat den Antragstellern auch die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.
Zur Begründung und zur Darstellung des Sachverhaltes nimmt der Senat zunächst auf den angefochtenen Beschluss des Sozialgerichts Berlin (
Die Beschwerde des Antragsgegners ist unbegründet.
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