LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 06.03.2009
L 9 KR 72/09 ER
Vorinstanzen:
VK Brandenburg - VK 4/09 - 9.2.2009,

LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 06.03.2009 (L 9 KR 72/09 ER) - DRsp Nr. 2009/8597

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.03.2009 - Aktenzeichen L 9 KR 72/09 ER

DRsp Nr. 2009/8597

Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 9. Februar 2009 (VK 4/09) bis zur Entscheidung über die Beschwerde zu verlängern, wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Verfahrensgegenstandes wird auf 125.000 Euro festgesetzt.

Gründe:

I. Die Antragstellerin betreibt ein Krankenhaus in P. Die Antragsgegnerin ist eine gesetzliche Krankenkasse.