Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 9. Februar 2009 (VK 4/09) bis zur Entscheidung über die Beschwerde zu verlängern, wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Verfahrensgegenstandes wird auf 125.000 Euro festgesetzt.
I. Die Antragstellerin betreibt ein Krankenhaus in P. Die Antragsgegnerin ist eine gesetzliche Krankenkasse.
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