Auf die Beschwerde der Klägerin und des Beklagten wird der Beschluss des Sozialgerichts Potsdam vom 26. März 2008 geändert: Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt.
I. Der beigeladene Arzt wurde vom Zulassungsausschuss für Ärzte für das Land Brandenburg als Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen. Auf den Widerspruch der Beigeladenen zu 4) hob der Beklagte den Zulassungsbeschluss auf. Den mit der hiergegen gerichteten Klage geltend gemachten Anspruch der Klägerin auf Zulassung des beigeladenen Arztes hat der Beklagte anerkannt; die Klägerin hat das Anerkenntnis mit dem beim Sozialgericht am 13. Dezember 2007 eingegangenen Schriftsatz angenommen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|