LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 04.05.2009
L 7 KA 54/09 B
Vorinstanzen:
SG Potsdam, vom 26.03.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KA 6/07

LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 04.05.2009 (L 7 KA 54/09 B) - DRsp Nr. 2009/14227

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.05.2009 - Aktenzeichen L 7 KA 54/09 B

DRsp Nr. 2009/14227

In die Rechtsmittelbelehrung für Streitwertfestsetzung ist regelmäßig die besondere Frist des § 68 Abs. 1 Satz 3 2. Halbsatz GKG aufzunehmen; dies gilt in jedem Fall dann, wenn der Richter nach den konkreten Verhältnissen an seinem Gericht damit rechnen muss, dass die von ihm abgesetzten Streitwertbeschlüsse später als einen Monat vor Ablauf der Frist des § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG zugestellt werden.

Auf die Beschwerde der Klägerin und des Beklagten wird der Beschluss des Sozialgerichts Potsdam vom 26. März 2008 geändert: Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt.

Gründe:

I. Der beigeladene Arzt wurde vom Zulassungsausschuss für Ärzte für das Land Brandenburg als Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen. Auf den Widerspruch der Beigeladenen zu 4) hob der Beklagte den Zulassungsbeschluss auf. Den mit der hiergegen gerichteten Klage geltend gemachten Anspruch der Klägerin auf Zulassung des beigeladenen Arztes hat der Beklagte anerkannt; die Klägerin hat das Anerkenntnis mit dem beim Sozialgericht am 13. Dezember 2007 eingegangenen Schriftsatz angenommen.