Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 30. November 2012 wird zurückgewiesen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren vor dem Sozialgericht Berlin, mit dem die Klägerin von dem Beklagten für den Zeitraum vom 1. März bis zum 31. August 2011 die Gewährung einer "verfassungsgemäß angemessen erhöhte[n] Regelleistung" begehrt, ist zulässig, aber unbegründet.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|