LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 02.05.2013
L 27 P 5/13 B PKH
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 10.12.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 111 P 1915/11

LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 02.05.2013 (L 27 P 5/13 B PKH) - DRsp Nr. 2013/17639

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02.05.2013 - Aktenzeichen L 27 P 5/13 B PKH

DRsp Nr. 2013/17639

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 10. Dezember 2012 wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

Gründe:

Die Beschwerde der Klägerin ist zulässig, in der Sache jedoch nicht begründet. Zu Recht hat das Sozialgericht ihren Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren erster Instanz abgelehnt.