LSG Bayern - Urteil vom 29.03.2011
L 3 U 302/10
Vorinstanzen:
SG München, vom 20.05.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 24 U 474/09

LSG Bayern - Urteil vom 29.03.2011 (L 3 U 302/10) - DRsp Nr. 2011/20135

LSG Bayern, Urteil vom 29.03.2011 - Aktenzeichen L 3 U 302/10

DRsp Nr. 2011/20135

I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 20.05.2010 wird zurückgewiesen.

II. Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Der Kläger begehrt die Bewilligung einer höheren Verletztenrente gemäß § 56 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch - gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) wegen der Folgen der anerkannten Berufskrankheit (BK) nach der Nr. 2301 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) - Lärmschwerhörigkeit.

Der 1931 geborene Kläger ist von 1956 bis zu seiner Berentung im Jahr 1992 bei der Bundeswehr beschäftigt gewesen. Er ist dabei von 1959 bis 1965 am Flugplatz P. als Ausbilder für Soldaten und Zivilbedienstete auch an Triebwerken von Kampfflugzeugen eingesetzt gewesen. Ab 1965 bis zu seiner Ruhestandsversetzung im Jahr 1992 ist er als Heizungs- und Klimameister am Standort L. untertage tätig gewesen. In diesem Luftwaffen- und Versorgungsbunker ist er vor allem für Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten für die Stromversorgung verantwortlich gewesen.