LSG Bayern - Urteil vom 28.07.2011
L 15 VJ 8/09
Vorinstanzen:
SG Augsburg, vom 25.08.2009 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 VJ 1/08

LSG Bayern - Urteil vom 28.07.2011 (L 15 VJ 8/09) - DRsp Nr. 2012/2170

LSG Bayern, Urteil vom 28.07.2011 - Aktenzeichen L 15 VJ 8/09

DRsp Nr. 2012/2170

I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 25. August 2009 wird zurückgewiesen.

II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Parteien streiten wegen einer Versorgung nach dem Impfschadensrecht gemäß §§ 60 ff. des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

Der 28-jährige Kläger leidet an Diabetes mellitus Typ I (im Folgenden: DM I). Am 24.08., 23.09.1999 und am 14.03.2000 erhielt er jeweils eine Impfung gegen Hepatitis A und B (Impfstoff Twinrix ADULTE). Am 04.04.2000 wurde beim Kläger erstmals DM I diagnostiziert. Etwa drei Wochen zuvor waren die ersten Symptome einer Erstmanifestation aufgetreten: permanent zunehmendes Durstgefühl, schlechter Appetit, Gewichtsverlust, große Müdigkeit, starker Druck in den Ohren, dunkle Augenringe. Für den Kläger ist ein Grad der Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht von 40 festgestellt.