I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 25. August 2009 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten wegen einer Versorgung nach dem Impfschadensrecht gemäß §§
Der 28-jährige Kläger leidet an Diabetes mellitus Typ I (im Folgenden: DM I). Am 24.08., 23.09.1999 und am 14.03.2000 erhielt er jeweils eine Impfung gegen Hepatitis A und B (Impfstoff Twinrix ADULTE). Am 04.04.2000 wurde beim Kläger erstmals DM I diagnostiziert. Etwa drei Wochen zuvor waren die ersten Symptome einer Erstmanifestation aufgetreten: permanent zunehmendes Durstgefühl, schlechter Appetit, Gewichtsverlust, große Müdigkeit, starker Druck in den Ohren, dunkle Augenringe. Für den Kläger ist ein Grad der Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht von 40 festgestellt.
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