LSG Bayern - Urteil vom 28.04.2010
L 12 KA 72/08
Vorinstanzen:
SG München, vom 20.02.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 39 KA 1516/06

LSG Bayern - Urteil vom 28.04.2010 (L 12 KA 72/08) - DRsp Nr. 2010/17907

LSG Bayern, Urteil vom 28.04.2010 - Aktenzeichen L 12 KA 72/08

DRsp Nr. 2010/17907

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 20. Februar 2008 wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu erstatten. Der Kläger hat auch die notwendigen Auslagen des Beigeladenen zu 1. in beiden Rechtszügen zu erstatten.

III. Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand:

Der Kläger wendet sich im Wege der defensiven Konkurrentenklage gegen die Sonderbedarfszulassung des Beigeladenen zu 1.

Der Kläger, das Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e.V. (KfH), ein gemeinnütziger Verein, betreibt seit seiner Gründung im Jahr 1969 bundesweit Dialysezentren, so auch in der Kreisstadt C-Stadt (KfH C-Stadt).