LSG Bayern - Urteil vom 27.05.2009
L 2 U 303/04
Vorinstanzen:
SG Regensburg, vom 16.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 U 321/02

LSG Bayern - Urteil vom 27.05.2009 (L 2 U 303/04) - DRsp Nr. 2010/1353

LSG Bayern, Urteil vom 27.05.2009 - Aktenzeichen L 2 U 303/04

DRsp Nr. 2010/1353

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 16. Juli 2004 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob weitere Gesundheitsstörungen Folge des Arbeitsunfalls vom 19.12.2000 sind und ob über den 28.01.2001 hinaus unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Verletztengeld bestanden hat.