LSG Bayern - Urteil vom 26.07.2011
L 13 R 755/09
Vorinstanzen:
SG Landshut, vom 15.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 14 R 1039/07

LSG Bayern - Urteil vom 26.07.2011 (L 13 R 755/09) - DRsp Nr. 2011/18764

LSG Bayern, Urteil vom 26.07.2011 - Aktenzeichen L 13 R 755/09

DRsp Nr. 2011/18764

I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Landshut vom 15. Juli 2009 wird zurückgewiesen.

II. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung.

Der 1958 geborene Kläger hat von September 1973 bis August 1976 den Beruf des Landschaftsgärtners erlernt. Nach Zeiten des Wehrdienstes war er mit Unterbrechungen zunächst im erlernten Beruf, nach Ablegung der Meisterprüfung im August 1991 zuletzt bis Mai 1999 als Landschaftsgärtnermeister versicherungspflichtig beschäftigt. Im Anschluss daran war der Kläger arbeitsunfähig und arbeitslos. Am 2. März 2003 wurde er verhaftet und in der Folge zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.