LSG Bayern - Urteil vom 25.05.2011
L 18 U 301/05
Vorinstanzen:
SG Würzburg, vom 28.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 U 280/01

LSG Bayern - Urteil vom 25.05.2011 (L 18 U 301/05) - DRsp Nr. 2011/15642

LSG Bayern, Urteil vom 25.05.2011 - Aktenzeichen L 18 U 301/05

DRsp Nr. 2011/15642

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 28.07.2005 wird zurückgewiesen.

II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Höhe einer Verletztenrente sowie die Gewährung einer Verletztenrente über den 31.01.2000 hinaus.