LSG Bayern - Urteil vom 24.07.2013
L 2 U 206/12
Vorinstanzen:
SG Regensburg, - Vorinstanzaktenzeichen S 7 U 5029/11

LSG Bayern - Urteil vom 24.07.2013 (L 2 U 206/12) - DRsp Nr. 2013/22367

LSG Bayern, Urteil vom 24.07.2013 - Aktenzeichen L 2 U 206/12

DRsp Nr. 2013/22367

Tenor

I.

Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 10. April 2012 wird zurückgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Zwischen den Parteien ist streitig, ob eine Komplettruptur der rechten Supraspinatussehne als Folgen des Arbeitsunfalls vom 28.12.2009 im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) anzuerkennen ist.

Die 1969 geborene Klägerin erlitt am 28.12.2009 einen Unfall, als sie im Rahmen ihres landwirtschaftlichen Betriebes auf Glatteis ausrutschte. Sie hat angegeben, zügig gegangen zu sein, weil sie sich sicher gewesen sei, dass es an der Stelle nicht glatt wäre. Sie trug eine Schaufel Schrot in der rechten Hand, die sie auch beim Sturz nicht losgelassen habe, wobei jedoch der Schrot in hohem Bogen verstreut wurde. Es habe ihr schlagartig die Beine nach links weggezogen, so dass sie keine Gelegenheit gehabt habe, um sich abzustützen, sondern direkt auf die rechte Schulter gefallen sei.

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