LSG Bayern - Urteil vom 24.06.2010
L 4 KR 167/08
Vorinstanzen:
SG München, vom 14.02.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 18 KR 1498/05

LSG Bayern - Urteil vom 24.06.2010 (L 4 KR 167/08) - DRsp Nr. 2010/16200

LSG Bayern, Urteil vom 24.06.2010 - Aktenzeichen L 4 KR 167/08

DRsp Nr. 2010/16200

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 14. Februar 2008 wird zurückgewiesen.

II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

IV. Der Streitwert wird auf EUR 15.329,08 festgesetzt.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist die Zahlung von Vergütung für ärztliche Begleitung bei Verlegungsfahrten in Höhe von 15.329,08 EUR in den Jahren 2002 und 2003 streitig.

Die Klägerin ist zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Fachärztin für Allgemeinmedizin und leitende Notärztin. In den Jahren 2002 und 2003 erbrachte sie insbesondere für gesetzlich krankenversicherte Mitglieder der Beklagten deren ärztliche Begleitung bei Verlegungsfahrten innerhalb der M. Krankenhäuser D. und Klinikum R ... Bis 2002 vergütete die Beklagte diese Leistungen, änderte aber dann, nachdem sich das System der Krankenhausvergütung durch Einführung von Pauschalen geändert hatte, diese Praxis. Mit Schreiben vom 26.02.2003, 12.10.2004 und 19.10.2004 lehnte die Beklagte die Begleichung der geltend gemachten Kosten ab.