LSG Bayern - Urteil vom 24.01.2007
L 16 R 399/06
Vorinstanzen:
SG München, vom 27.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 R 1308/05

LSG Bayern - Urteil vom 24.01.2007 (L 16 R 399/06) - DRsp Nr. 2009/4667

LSG Bayern, Urteil vom 24.01.2007 - Aktenzeichen L 16 R 399/06

DRsp Nr. 2009/4667

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 27. März 2006 wird zurückgewiesen.

II. Die Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin im Zugunstenverfahren unter Berücksichtigung von nachgewiesenen (statt nur glaubhaft gemachten) Beitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz (FRG) auf Grund einer Mitgliedschaft in einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG) in Rumänien Anspruch auf eine höhere Altersrente für Frauen hat.

Die 1942 in Rumänien geborene Klägerin, die Inhaberin des Vertriebenenausweises A ist, ist am 21.11.1991 in die Bundesrepublik Deutschland übergesiedelt. In Rumänien war sie nach der am 01.03.1995 von der LPG "Romgera" ausgestellten Adeverinta Nr. 55 von Januar 1971 bis Dezember 1977 Mitglied der LPG "Romgera", Gemeinde S., und im Pflanzenanbau tätig. Die LPG "Viata Noua", ebenfalls Gemeinde Sintana, bescheinigte am 10.07.1990, dass die Klägerin zwischen 1971 und 1977 im Rahmen ihres Betriebes gearbeitet habe.