LSG Bayern - Urteil vom 24.01.2007
L 13 R 249/06
Vorinstanzen:
SG Landshut, vom 16.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 11 R 4416/03

LSG Bayern - Urteil vom 24.01.2007 (L 13 R 249/06) - DRsp Nr. 2009/4665

LSG Bayern, Urteil vom 24.01.2007 - Aktenzeichen L 13 R 249/06

DRsp Nr. 2009/4665

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 16. Februar 2006 wird zurückgewiesen.

II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Beklagte verpflichtet ist, bei der Ermittlung des Anspruchs der Klägerin auf eine Rente wegen Erwerbsminderung für schulische Ausbildungszeiten in den Zeiträumen vom 01.02.1960 bis 31.01.1961 und 01.04.1964 bis 31.08.1968 nachentrichtete freiwillige Beiträge zu berücksichtigen.

Die 1944 geborene Klägerin war nach ihrer Schulausbildung als Volksschullehrerin vom 03.09.1968 bis 31.08.1979, als Geschäftsführerin vom 01.02.1979 bis 31.12.1998 und wiederum als Volksschullehrerin vom Januar 1990 bis 05.09.2000 tätig.