LSG Bayern - Urteil vom 20.10.2011
L 7 AS 643/11
Vorinstanzen:
SG München, vom 13.07.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 13 AS 2169/10

LSG Bayern - Urteil vom 20.10.2011 (L 7 AS 643/11) - DRsp Nr. 2011/20553

LSG Bayern, Urteil vom 20.10.2011 - Aktenzeichen L 7 AS 643/11

DRsp Nr. 2011/20553

I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 13. Juli 2011 wird zurückgewiesen.

II. Die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Streitig ist ein Anspruch auf Einstiegsgeld nach § 29 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für eine selbstständige Tätigkeit der verstorbenen Ehefrau des Klägers. Der Kläger klagt als Rechtsnachfolger seiner Ehefrau.

Der Kläger und seine Ehefrau bezogen ab 01.01.2005 durchgehend Arbeitslosengeld II vom Beklagten.

Die 1974 geborene und 2008 verstorbene Ehefrau des Klägers eröffnete am 14.03.2005 ein Lebensmittelgeschäft in selbstständiger Tätigkeit. Der Mietvertrag für das Ladengeschäft wurde am 28.02.2005 unterzeichnet. Waren wurden ab März 2005 eingekauft. Am 19.05.2005 beantragte sie beim Beklagten die Gewährung von Einstiegsgeld für die selbstständige Tätigkeit. Nach dem mündlichen Vortrag des Klägers habe seine Ehefrau bereits früher einen Existenzgründungszuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt.