Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 22.01.2010 wird zurückgewiesen.
II.Die dem Kläger in der Berufungsinstanz entstandenen außergerichtlichen Kosten hat die Beklagte zu tragen.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob eine in Rumänien zurückgelegte Beitrags- bzw. Beschäftigungszeit in einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (
Der 1941 in Rumänien geborene Kläger lebt seit 1986 in der Bundesrepublik. Er ist Inhaber des Vertriebenenausweises A. Er war Mitglied der
Bereits mit Bescheid der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Oberbayern vom 20.09.2001 war ein Antrag vom 12.02.2001 auf Anerkennung der
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