LSG Bayern - Urteil vom 17.04.2012
L 20 R 19/08
Vorinstanzen:
SG Würzburg, vom 30.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 R 188/04

LSG Bayern - Urteil vom 17.04.2012 (L 20 R 19/08) - DRsp Nr. 2012/15357

LSG Bayern, Urteil vom 17.04.2012 - Aktenzeichen L 20 R 19/08

DRsp Nr. 2012/15357

I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 30.10.2007 wird zurückgewiesen.

II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Streitig ist zwischen den Beteiligten die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente.