SG Bayreuth, vom 08.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 11 R 263/02
LSG Bayern - Urteil vom 17.04.2009 (L 20 R 242/07) - DRsp Nr. 2009/20194
LSG Bayern, Urteil vom 17.04.2009 - Aktenzeichen L 20 R 242/07
DRsp Nr. 2009/20194
Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 08.03.2007 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand:
Streitig ist im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens gemäß § 44SGB X, ob die Klägerin für den Zeitraum vom 01.02.1998 bis 31.01.2004 Anspruch auf eine große Witwenrente bei Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit hat.
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