I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 25.01.2007 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Anerkennung einer "chronisch-rezidivierenden Urtikaria" als Berufskrankheit (BK) nach der Nr 5101 der Berufskrankheitenverordnung (BKV) streitig.
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