LSG Bayern - Urteil vom 17.03.2009
L 15 BL 3/08
Vorinstanzen:
SG Würzburg, vom 14.03.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 1 BL 1/07

LSG Bayern - Urteil vom 17.03.2009 (L 15 BL 3/08) - DRsp Nr. 2009/14679

LSG Bayern, Urteil vom 17.03.2009 - Aktenzeichen L 15 BL 3/08

DRsp Nr. 2009/14679

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 14.03.2008 wird zurückgewiesen.

Der Beklagte hat der Klägerin die notwendigen außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die 1952 geborene Klägerin begehrt Leistungen nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz (BayBlindG). Zwischenzeitlich ist zwischen den Beteiligten nur noch streitig, ab welchem Zeitpunkt die Klägerin anspruchsberechtigt ist.