LSG Bayern - Urteil vom 15.11.2011
L 3 U 322/10
Vorinstanzen:
SG München, vom 26.05.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 24 U 70/09

LSG Bayern - Urteil vom 15.11.2011 (L 3 U 322/10) - DRsp Nr. 2012/2174

LSG Bayern, Urteil vom 15.11.2011 - Aktenzeichen L 3 U 322/10

DRsp Nr. 2012/2174

I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 26.05.2010 wird zurückgewiesen.

II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Der Kläger begehrt die Gewährung von Verletztenrente im Wege einer Zugunstenentscheidung gemäß § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X) über den 02.01.2004 hinaus.

Der 1942 geborene Kläger hat als Inhaber der Firma C. Weberei in A-Stadt am 02.01.2002 einen versicherten Wegeunfall erlitten. Ihm ist auf der Autobahn nach K. ein anderes Fahrzeug mit erheblicher Wucht auf seinen stehenden PKW aufgefahren. Der Kläger ist angeschnallt gewesen.