LSG Bayern - Urteil vom 15.05.2013
L 8 U 5734/10
Vorinstanzen:
SG München, vom 08.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 30 LW 16/11

LSG Bayern - Urteil vom 15.05.2013 (L 8 U 5734/10) - DRsp Nr. 2013/16490

LSG Bayern, Urteil vom 15.05.2013 - Aktenzeichen L 8 U 5734/10

DRsp Nr. 2013/16490

Tenor

I.

Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 8. März 2012 wird zurückgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist eine Rente wegen Erwerbsminderung streitig.

Der 1949 geborene ledige und kinderlose Kläger beantragte im November 2010 bei der Beklagten Rente wegen Erwerbsminderung insbesondere wegen seiner Kreuzschmerzen und Gehörschäden.

Der Allgemeinarzt Dr. T. bestätigte in einem Befundbericht vom 15.12.2010 die Hauptdiagnosen eines schweren degenerativen LWS-Syndroms, einer Coxarthrose rechts, einer beidseitigen Gonarthrose, einer rezidivierenden Bronchitis, einer Schwerhörigkeit, einer Prostatahyperplasie und eines arteriellen Hypertonus. Dazu wurden die entsprechenden Facharztberichte beigefügt.

Nach Auswertung der Unterlagen durch einen Beratungsarzt der Beklagten lehnte die Beklagte den Antrag mit Bescheid vom 21.12.2010 ab; der Kläger sei noch fähig, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter den üblichen Bedingungen täglich sechs Stunden zu arbeiten.

Hiergegen erhob der Kläger am 10.01.2011 Widerspruch und wies vor allem auf Atemnot und extreme Kreuzschmerzen hin. Es wurde ein Bericht der orthopädischen Gemeinschaftspraxis Dr. F./Dr. S. vom 05.02.2011 vorgelegt.