LSG Bayern - Urteil vom 14.01.2009
L 2 U 234/08
Vorinstanzen:
SG Landshut, vom 19.03.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 U 166/05

LSG Bayern - Urteil vom 14.01.2009 (L 2 U 234/08) - DRsp Nr. 2009/6662

LSG Bayern, Urteil vom 14.01.2009 - Aktenzeichen L 2 U 234/08

DRsp Nr. 2009/6662

Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 19. März 2008 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist noch streitig, ob der Arbeitsunfall vom 12.11.2004 bleibende Folgen in rentenberechtigendem Maße hinterlassen hat.

Die 1943 geborene Klägerin war als kaufmännische Angestellte bei der Agentur P. beschäftigt. Am 13.12.2004 erstellte der Arzt für Orthopädie Dr. P. in G. einen H-Arzt-Bericht. Er habe die Klägerin erstmalig am 14.11.2004 wegen Schmerzen im Bereich der Brustwirbelsäule (BWS) seitlich ausstrahlend rechts, Klopfschmerz über der BWS, Rotationseinschränkung, segmentaler Ausstrahlung mit Angabe von Taubheitsgefühl, endgradiger Einschränkung der Brustwirbelsäulenbeweglichkeit behandelt. Es liege ein Bandscheibenvorfall BWK 7/8 rechts vor. Die Klägerin habe ihm mitgeteilt, dass sie beim Herausheben eines 25 kg Salzsteinsackes aus einer Palette bei Drehbewegung des Oberkörpers plötzlich einen einschießenden Schmerz im Bereich der BWS, seitlich ausstrahlend gespürt habe. Am 18.11.2004 wurde die Klägerin radiologisch untersucht. Das MRT der BWS vom 18.11.2004 erbrachte den Nachweis eines Diskusprolaps BWK 7/8.